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Betriebsanweisung |
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Heben und Tragen |
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1.
Anwendungsbereich |
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Diese
Betriebsanweisung gilt für das gesundheitsschonende Heben und Tragen |
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2.
Gefahren für Mensch und Umwelt |
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Stolpern
und Stürzen ·
Herabfallen
von Gegenständen ·
Schnittverletzungen
aufgrund scharfer Kanten oder Graten an der Last |
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3.
Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln |
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Mit leicht gespreizten Beine in die
Knie gehen, die Wirbelsäule gerade halten und so die Last aufnehmen -
Mit geradem Rücken -
Mit möglichst steil aufgerichtetem Oberkörper -
Mit gebeugten Knien ·
Die Last körpernah heben und
tragen, nie ruckartig anheben, sondern den Körper gleichmäßig
und langsam aufrichten ·
Das Verdrehen der Wirbelsäule
beim Heben und Abstellen schwerer Lasten wie folgt vermeiden: -
Erst die Last heben -
Dann den ganzen Körper durch
Schritte in die Bewegungsrichtung drehen -
Dann die Last mit gebeugten Knien und
geradem Rücken absetzen ·
Transporthilfen benutzen ·
Schwere und sperrige Lasten immer mit
mehreren Personen heben und tragen ·
Beim Tragen der Last darf die Sicht
auf den Verkehrsweg durch das Transportgut nicht versperrt werden ·
Einseitige Belastungen beim Tragen
möglichst vermeiden, d.h. Last auf beide Seiten gleichmäßig
verteilen ·
Persönliche
Schutzausrüstung wie z.B. geeignete Schutzhandschuhe und
Sicherheitsschuhe verwenden ·
Zumutbare Last und Häufigkeit
des Hebens und Tragens
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4.
Verhalten bei Unfällen, Erste Hilfe |
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Verletzten
sofort Erste Hilfe leisten ·
Falls
erforderlich den Notarzt rufen: ( 0
- 112 ·
Ausgebildete
Ersthelfer verständigen ·
Erste-Hilfe-Leistungen
sind in das Verbandbuch einzutragen ·
Unfälle
sind unverzüglich dem Vorgesetzten zu melden: ( ______ |
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Datum: |
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Unterschrift Geschäftsführer: |
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